Meine Frage an die Redaktion,
bitte, sollte dieses Thema anders zugeordnet werden, so seid bitte so nett und ordnet es ein. Vielen Dank und Grüße von Martha
Hallo an alle Betroffenen und Gangstalking Opfer!
Gestern am, 01.12.16 im Mittagsmagazin " Das Erste" 13:00- 14:00 Uhr!
Moderatorin, Hannelore Fischer!j
* Gesetzesänderung für Gangstalking Opfer in Sicht!
* Video wurde gezeigt!
* Warum sich die Polizei so schwer damit tut! ( Verfälschte Nachrichten)
Das Strahlenbeschuss und Gangstalking zusammen gehören, wurde etwas umgangen!
Der Opfer Verein äußerte sich wie folgt, es sollte nur eine Gesetzesänderung für STALKING OPFER geben!
Diese Mitarbeiter sollten mal am eigenen Leib erfahren, wie sich Strahlenbeschuss am ganzen Körper anfühlt!
Trotz allem, es passiert etwas! Das bedeutet für uns Betroffene, weiter aktiv bleiben und die Öffentlichkeit informieren!
Viele Grüße von Martha
Gute Gelegenheit, ein Forum für Rechts- und menschenrechtliche Fragen neu anzulegen.
Getan und dein neues Thema hierhin verschoben. Guter Hinweis, Martha! --- Gruss Detlef
Gesetzesänderung für Stalking Opfer in Sicht!
Re: Gesetzesänderung für Stalking Opfer in Sicht!
Hallo zusammen,
ich hab mir den Beitrag in der ARD Mediathek angeschaut und für mich ist der momentane Gesetzentwurf nicht nur ein Fortschritt (er macht Stalking auch bei keinen schwerwiegenden Folgen strafbar, eigentlich strafbar sind also nicht mehr die Folgen, sondern die Handlung an sich), sondern auch ein Rückschritt, weil er die Stalking-Tatbestände einschränkt bzw. genau definiert. Bisher heißt es unter Punkt 5 des Paragraphen 238 StGB: "5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt". Dieser Punkt soll offenbar ersatzlos gestrichen werden. Gangstalking ist jedoch selten z. B. eine konkret nachweisbare Bedrohung, sondern häufig schlicht andauernde Nachstellung, Bezugnahme (zum Teil auf auf das Privateste, die Gedanken) und Belästigung (in meinem Fall z. B u. a. Lärmbelästigung durch die Nachbarn).
Viele Grüße,
Hendrik
ich hab mir den Beitrag in der ARD Mediathek angeschaut und für mich ist der momentane Gesetzentwurf nicht nur ein Fortschritt (er macht Stalking auch bei keinen schwerwiegenden Folgen strafbar, eigentlich strafbar sind also nicht mehr die Folgen, sondern die Handlung an sich), sondern auch ein Rückschritt, weil er die Stalking-Tatbestände einschränkt bzw. genau definiert. Bisher heißt es unter Punkt 5 des Paragraphen 238 StGB: "5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt". Dieser Punkt soll offenbar ersatzlos gestrichen werden. Gangstalking ist jedoch selten z. B. eine konkret nachweisbare Bedrohung, sondern häufig schlicht andauernde Nachstellung, Bezugnahme (zum Teil auf auf das Privateste, die Gedanken) und Belästigung (in meinem Fall z. B u. a. Lärmbelästigung durch die Nachbarn).
Viele Grüße,
Hendrik
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