Mind-Control-Bildgebung aus dem mentalen Bereich der Opfer (umgangssprachlich: "durch die Augen sehen" oder "POV" = Poin

Wissenswertes über verdeckte technologische Übergriffe

Mind-Control-Bildgebung aus dem mentalen Bereich der Opfer (umgangssprachlich: "durch die Augen sehen" oder "POV" = Poin

Beitragvon o-ton » Sonntag 12. März 2017, 08:31

Ein theoretischer Aspekt zu elektronischen Attacken ist: "Neural Interface Systems", Fortschritte in der Neurotechnologie ermöglichen die Verbindung des Nervensystems zu der außerkörperlichen Welt mittels einer Stimulierung und Aufzeichnung von Gehirnsignalen.

Die notwendigen Apparate dafür werden als "Neural interface systems" (NIS) bezeichnet. Diese beinhalten: Bildgebende Verfahren ("Neuroimaging-techniques") und Gehirnstimulierende Apparaturen ("Brain stimulation techniques"). […]

Die Forschung und Entwicklung von "directed energy weapons" wurde in den letzten Jahren intensiviert, welche sich auf den Bereich der Rakentenabwehr und die Entwicklung von "high-power microwave systems" fokussiert, die in der Lage sind elektronische Anlagen zu zerstören. […]

Forschung wurde auch im Bereich direkter Anti-Personen-Waffen betrieben. "Anti-personell weapons" verwenden direkte Energie, um die Oberfläche der Haut zu penetrieren. Seit Mitte der 1990s wurde das "Active Denial System (ADS)" entwickelt, welches Millimeterwellen ausstrahlt, um die Haut zu erhitzen und schmerzvolle Brandempfindungen zu verursachen. Die Idee dahinter ist, dass das Ziel aus einem bestimmten Gebiet die Flucht ergreift (vgl. S. 52). […] Besorgnisse wurden hervorgebracht über die Sicherheit dieser Vorrichtungen, insbesondere über deren Potential die Augen zu schädigen und über langfristige, unerwünschte physiologische Effekte (vgl. S. 53). NIS könnte ebenso verwendet werden, um eine weiträumige Kontrolle von Bewegungen zu ermöglichen.

siehe dazu wissenschaftlich fundiert: Blakemore, Colin (Hrsg.) (2012): "Brain Waves Module 3: Neuroscience, conflict and security", in: The Royal Society: "Brain waves", London: Science Policy Centre, URL: http://royalsociety.org/policy/projects ... -security/, zuletzt abgerufen am: 12.03.2017.
 

Der Einsatz von bildgebenden Echtzeitübertragungen aus der sogenannten "Gedanken- und Vorstellungswelt" einhergehend mit der Aufzeichnung des Körpers mittels Ganzkörperscanner findet auch dann statt, wenn das Opfer während der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung verstirbt. Dies insbesondere auch dann, wenn das Opfer bzw. die betroffene Person während der Verfolgung, Zersetzung und (sexualisierte) Folter Suizid begeht, bzw. durch systematisch angewandte Foltermethoden zum Selbstmord genötigt wird. Auch natürliche Todesarten werden aufgezeichnet, wobei insbesondere auch Unfälle und Todesfälle aus der "Ersten-Person-Perspektive" als besonders brutale und grausame Gewaltdarstellungen eingestuft werden können.

Darüber hinaus scheint es möglich, dass einige Täter die Videoaufnahmen des Todes einer Person auch als posthume Trophäe ansehen und so auch über den Tod des Opfers bzw. der dritten Person noch Macht über diese ausüben können bzw. Macht über das Abbild. Rechtsextreme Terroristen betrachten deren Tötungsopfer als "Besiegte" und sich selbst als "Helden" und "Kämpfer" etc. Das sind kannibalische Akte gegen deutsche Zivilisten, wobei die Idee dahinter ist, dass die Energie des Getöteten auf den Mörder bzw. die Mörderbande übergeht.

Insgesamt sei in diesem Bereich der "Snuff-Movies" als Unterfall der harten Pornographie auf die Problematik moralischer Verwahrlosung durch das genüßliche oder zumindest gemütliche und gleichgültige Betrachten derartiger Gewaltdarstellungen hingewiesen. Weiterhin auf die Problematik von derartigen Filmarchiven, die höchstwahrscheinlich dauerhaft gespeichert und archiviert werden. So werden diese Filmarchive wohl auch von nachrichtendienstlichen Verbindungen verwaltet. Es ist nicht auszuschließen, dass derartige Gewaltdarstellungen als Computerdatei kopiert und vervielfältigt werden können.

Die mindestens unmenschlichen Einzeltaten stehen im Begehungskontext eines systematischen und ausgedehnten Angriffs gegen die Zivilbevölkerung. Das Ziel dieses Angriffs wird eine flächendeckende Kontrolle und Überwachung der Zivilbevölkerung durch deutsche Geheimdienste sein, um die Ausführung der Politik zu unterstützen und bestimme Zielgruppen zu unterdrücken und Individuen wahllos und beliebig anzugreifen.

Das durch den Straftatbestand der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ geschützte Rechtsgut liegt zunächst, wie allgemein bei den vstr Kernverbrechen im globalen Frieden und der internationalen Sicherheit, welche durch die gegen die Zivilbevölkerung gerichteten systematischen oder massenhaften Angriffe gefährdet werden. Daneben sollen die grundlegenden Menschenrechte strafrechtlich geschützt werden.

Die Tat-Handlungen (Folter, Verfolgung, schwere Körperverletzung, Geiselnahme, schwere sexuelle Gewalt, vorsätzliche Tötung und viele andere) stellen ihrer Struktur nach einen massiven Angriff auf internationale Mindeststandards der Menschlichkeit dar. Über den Schutz der Individualinteressen (Leben, Gesundheit, Freiheit und Menschenwürde) hinaus wird somit durch den Straftatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit das friedliche Zusammenleben der betroffenen Personenverbände geschützt.

Die Gang-Stalker und die stationären Mind-Controller in Schutzbauten (Bunkeranlagen) sind jeweils Mitglieder/innen in terroristischen Vereinigungen (den einzelnen Todesschwadronen), deren Zweck und deren Tätigkeit darin besteht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland gegen die deutsche Zivilbevölkerung zu begehen. Weil die Täter/innen für die Mitgliedschaft erhebliche Vermögenswerte zur Finanzierung des Lebensunterhalts als Beute erhalten, sind die Attentäter/innen zugleich Mitglieder/innen in einer kriminellen Vereinigung.

Der Tatplan der Täter/innen den jeweiligen kriminell-terroristischen Vereinigungen besteht darin, Zivilisten notorisch zu foltern, sexuell zu missbrauchen, schwer zu verletzen und Menschen vorsätzlich zu töten. Von den Attentäter/innen in den paramilitärischen Folter- und Tötungskommandos des Verfassungsschutzes geht eine allerhöchste, konkrete Lebensgefahr für andere Menschen und eine nicht mehr steigerbare Gefahr für die Allgemeinheit aus. Es sind sofortige Gegenmaßnahmen gegen diesen bandenmäßig begangen Terror einzuleiten - durch Polizei und ggf. das reguläre Militär.

Zurück zu „Elektronische Attacken“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste